FvHT – Fachverband Hanftextilien e.V.

Exportkontrolle

Exportkontrolle: Im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Wirtschaftspolitik – Bedeutung für die Hanftextilbranche

Als exportstarke Wirtschaftsnation trägt Deutschland eine besondere Verantwortung – für offenen Welthandel sowie die Sicherung von Frieden und Stabilität. Auch für den Fachverband Hanftextilien und seine Mitgliedsunternehmen sind Exportkontrollen wichtige Instrumente, um sicherzustellen, dass Technologie und Materialien nicht in falsche Hände gelangen, gleichzeitig aber der Handel mit nachhaltigen Hanftextilien und -rohstoffen reibungslos funktioniert.

Exportkontrollen bedeuten laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass die Ausfuhr von Waren, Technologie oder Software in andere Länder genehmigungspflichtig sein kann, wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind. Dabei geht es vor allem darum, zu verhindern, dass Produkte oder Technologien unbeabsichtigt zur Herstellung von Rüstungswaffen oder Massenvernichtungswaffen beitragen.

Internationale Regulierungen und nationale Verantwortung

Die Hanftextilbranche bewegt sich innerhalb eines komplexen internationalen Kontrollsystems, das auf sogenannten Nicht-Verbreitungsregimen basiert, wie dem Wassenaar-Arrangement, das auch Güter mit doppeltem Verwendungszweck reguliert. Für Unternehmen im Hanftextilsektor bedeutet das, dass sie ihre Produkte und Technologien hinsichtlich möglicher sicherheitspolitischer Risiken prüfen müssen, auch wenn Hanftextilien an sich meist keinen militärischen Verwendungszweck haben.

Deutschland setzt hier mit strengen gesetzlichen Regelungen und einer klaren Verantwortlichkeit auf den internationalen Goldstandard. Exportkontrollen dienen dazu, die Wirtschaftsfreiheit mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Exportkontrolle als Balanceakt

Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist der Handel mit dem Ausland grundsätzlich frei. Einschränkungen treten nur dann in Kraft, wenn übergeordnete Sicherheitsinteressen dies erfordern. Für Hanftextilien gilt: Die Exportkontrolle soll keinen unnötigen Hemmschuh für nachhaltige, zukunftsweisende Produkte darstellen. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass keine sensiblen Technologien oder Materialien missbraucht werden können.

Praktische Umsetzung in der Hanfindustrie

Unternehmen der Hanftextilbranche müssen sich mit zwei Formen der Exportkontrolle auseinandersetzen: der listenbasierten Kontrolle, bei der bestimmte Produkte oder Technologien auf offiziellen Listen geführt werden, und der verwendungsbezogenen Kontrolle („Catch-All“-Regel), die eine Selbstverpflichtung zur Prüfung aller Exportgeschäfte auf potenzielle Risiken verlangt.

Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen Hanftextilunternehmen ein internes Exportkontrollsystem (Internal Compliance Program, ICP) implementieren. Dieses umfasst:

  • Personalauswahlpflicht: Auswahl zuverlässiger und fachkundiger Mitarbeiter*innen für die Exportkontrolle.
  • Organisationspflicht: Schaffung unabhängiger Kontrollstrukturen, die Interessenkonflikte vermeiden.
  • Überwachungspflicht: Sicherstellung der Einhaltung aller internen Kontrollprozesse.
  • Weiterbildungspflicht: Kontinuierliche Schulung des Ausfuhrverantwortlichen und der Mitarbeiter*innen zu aktuellen Außenwirtschaftsregelungen.

Nur mit einem funktionierenden ICP genehmigt das BAFA Exportanträge. Verstöße können empfindliche straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit für den Fachverband Hanftextilien

Für die Hanftextilbranche ist eine verantwortungsvolle Exportkontrolle entscheidend, um die globale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Hanfprodukte zu sichern und gleichzeitig internationalen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Der Fachverband Hanftextilien unterstützt seine Mitglieder dabei, die komplexen Anforderungen zu erfüllen und setzt sich für praktikable und transparente Regelungen ein, die Innovation und Export fördern – ohne die Sicherheit aus den Augen zu verlieren.


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