Zollverfahren: Schnellstraßen für den Hanftextilhandel
Täglich exportieren und importieren deutsche Unternehmen Waren im Wert von mehreren Milliarden Euro – auch die Hanftextilbranche ist zunehmend in globale Lieferketten eingebunden. Doch bevor Hanfgarne, -stoffe oder fertige Textilien aus Drittstaaten nach Deutschland gelangen oder deutsche Hanfprodukte exportiert werden können, müssen zahlreiche zollrechtliche Hürden genommen werden.
Insbesondere Hanftextilien stehen im internationalen Warenverkehr vor spezifischen Herausforderungen: Unterschiedliche rechtliche Einstufungen von Hanf und Hanfprodukten weltweit, mangelnde Harmonisierung von Warentarifnummern und Unsicherheiten bei der zollrechtlichen Beurteilung führen regelmäßig zu Verzögerungen oder Mehraufwand bei der Abwicklung.
Handelshemmnisse abbauen – auch für Hanftextilien
Damit der grenzüberschreitende Handel mit Hanftextilien weiter wachsen kann, braucht es moderne und digitalisierte Zollverfahren sowie eine einheitliche, sachlich fundierte zollrechtliche Behandlung von Hanfprodukten – sowohl auf EU-Ebene als auch im internationalen Kontext. Aktuell stammen rund 40 Prozent der deutschen Warenimporte laut Statistischem Bundesamt aus Nicht-EU-Staaten – ein Potenzial, das auch für die Hanftextilbranche zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Einführung des Unionszollkodex (UZK) im Jahr 2016 markiert einen Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung, doch die Umstellung nationaler IT-Systeme verzögert sich weiter bis voraussichtlich 2025. Der Fachverband Hanftextilien setzt sich dafür ein, dass die Umstellung nicht nur technische, sondern auch branchenspezifische Aspekte berücksichtigt – etwa bei der Erfassung pflanzlicher Naturfasern und deren Erzeugnisse.
Transparente Verfahren für innovative Naturfasern
Die korrekte zollrechtliche Einstufung von Hanftextilien ist essenziell: Je nach Verarbeitung und Verwendungszweck gelten unterschiedliche Zolltarife. Dabei kann Hanf je nach Produktgruppe als Rohstoff, Zwischenprodukt oder Konsumgut eingestuft werden – verbunden mit jeweils eigenen Einfuhrvorschriften, Dokumentationspflichten und Abgabensätzen. Teilweise fällt Einfuhrumsatzsteuer an, teilweise auch Verbrauchssteuer – oder zusätzliche Prüfpflichten, z. B. bei der Einfuhr in Länder mit Cannabis-basierten Restriktionen.
Ein zentraler Punkt ist die Zolltarifierung: Eine unklare oder uneinheitliche Einreihung von Hanftextilien führt regelmäßig zu Verzögerungen und erhöhten Kosten für Importeure und Exporteure. Der Fachverband fordert daher klare Leitlinien für die Warentarifnummernvergabe von Hanfprodukten, um Transparenz und Planbarkeit zu gewährleisten.
Modernisierung senkt Kosten und fördert Nachhaltigkeit
Zollverfahren sind nicht nur formale Hürden – sie beeinflussen direkt die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit internationaler Lieferketten. Komplexe Verfahren bedeuten höheren Personalaufwand, längere Lieferzeiten und höhere Kosten. Gerade in einem Marktsegment, das auf faire, ökologische und oft kleinere Produktionsmengen setzt, sind vereinfachte Verfahren ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Eine zukunftsfähige Zollpolitik muss daher den Bedürfnissen der Naturfaser- und Nachhaltigkeitsbranchen Rechnung tragen. Der Fachverband Hanftextilien begrüßt daher jede Maßnahme zur Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinheitlichung von Zollverfahren – etwa über zentrale Zollabwicklungen, elektronische Dokumentation oder branchenspezifische AEO-Erleichterungen.
Die Hanftextilbranche braucht verlässliche, transparente und effiziente Zollprozesse, um ihr volles Potenzial im internationalen Handel zu entfalten. Mit klaren Regelungen, gezielter Unterstützung und technologischer Modernisierung kann der Außenhandel mit Hanftextilien zur nachhaltigen Stärkung von Wertschöpfung, Umweltschutz und regionaler Entwicklung beitragen.