FvHT – Fachverband Hanftextilien e.V.

Europäisches Parlament will hin zum Hanf

Die letzte Abstimmung vom 8. September im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (COMAGRI) des Europäischen Parlaments hat einen Änderungsantrag angenommen, der eine Definition von Hanf einführt, die Blüten ausdrücklich als legale Agrarprodukte in der EU einbezieht, sofern die verwendete Sorte im EU-Katalog registriert ist und die THC-Grenzwerte einhält.

Der vom COMAGRI verabschiedete Text wird nun die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Europäischen Kommission bilden.

„Dies ist ein strategischer Schritt nach vorne für den Hanfsektor. Indem es dem Zeitplan der Kommission vorgreift, zeigt das Parlament Führungsstärke, indem es auf die Bedürfnisse der Landwirte eingeht und die EU-Vorschriften an die Marktgegebenheiten anpasst. Zu viele Unternehmen haben unter ungerechten und oft wechselnden nationalen Vorschriften gelitten, die die Verwendung von Blüten verbieten und ihre Geschäfte gefährden. Damit muss Schluss sein.“ so Francesco Mirizzi, Geschäftsführer der EIHA.

Der nächste Schritt ist die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament, die für den nächsten Monat erwartet wird, gefolgt von Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die EIHA rechnet mit einer schwierigen Debatte im Rat, wo die EU-Mitgliedstaaten schließlich ihre Position zur vollständigen Legalisierung der Hanfpflanze darstellen müssen.

Wenn das Ergebnis der interinstitutionellen Diskussionen positiv ausfällt, könnten die neuen Vorschriften bereits im nächsten Sommer in Kraft treten, so die EIHA in ihrer Pressemitteilung.

Der Fachverband Hanftextilien sprach vor der Sommerpause mit der Abteilung DG AGRI-TRADE der Europäischen Kommission und wurde darauf hin eingeladen, zu der COM Stellung zu nehmen. Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass die nationalen und zumeist überzogenen Drogengesetze als das größte Hindernis für einen erfolgreichen Hanfmarkt erkannt wurden.

Some Member States have adopted national measures, on grounds of health protection, that prohibit the production or marketing of specific hemp products. These divergent national approaches undermine the proper functioning of the common market organisation, create legal uncertainty and barriers in the internal market and cause unfair competition between farmers in different Member States. (Vorschlag der KOM für Änderungen der GMO im Rahmen der GAP 2027, 14. Sept 2025)

In Deutschland sollte dieser Knackpunkt mit dem „Nutzhanfliberalisierungs-Gesetz“ gelöst werden, wurde aber nicht, da im Dezember 2024 die Ampelregierung zerfiel. Das Liberalisierungsgesetz ist seitdem in einer Schublade verschwunden. Der Fachverband Hanftextilien setzt sich dafür ein, das NLG auf die eine oder andere Weise wieder einzubringen.


Vorschläge zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Bezug auf diverse Regelungsbereiche.

Sie werden als Teil des GAP-Pakets voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2027 verabschiedet werden. Das GAP-Paket geht deutlich über die Änderung der GMO hinaus und umfasst weitere GMO-relevante Neuerungen, beispielsweise im Bereich Krisenmaßnahmen (Differenzierung zw. Marktkrisen und Naturkatastrophen/widrige Witterungsverhältnisse). Eine Übersicht zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der neuen GAP finden Sie auf den Überblicksseiten der Europäischen Kommission.

Die vorgesehenen Änderungen der GMO betreffen das EU-Schulprogramm, die Sektorprogramme, die Schaffung eines Proteinsektors, die Anforderungen an Hanf, die Ermächtigung für Vermarktungsnormen für Käse, Proteinpflanzen und Fleisch, die Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle, die Vorschriften über die Notfallvorsorge sowie über Sicherheiten (KOM 2025/553).

Berlin, 14.9.25


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